Die Anzahl Meldungen zu gefährlichen Hunden sind seit einigen Jahren immer etwa gleich hoch. Das berichtet Martin Brügger, Kantonstierarzt des Kantons Luzern.

Wie melde ich Vorfälle?

«Eine Meldung zum aggressiven Verhalten eines Hundes kann direkt beim kantonalen Veterinärdienst gemacht werden. Wird jemand gebissen und geht zum Arzt, bzw. mit einem Tier zum Tierarzt, wird uns das vom Arzt oder Tierarzt direkt gemeldet», berichtet der Kantonstierarzt Brügger. Anschliessend würden diese Meldungen vom Veterinärdienst bearbeitet, und es werde geprüft, ob und welche Massnahmen anzuordnen sind.

Wann erfolgt eine Anzeige?

«Ob es eine Anzeige gibt oder nicht, hat nichts damit zu tun, ob wir eine Meldung erhalten», die Anzeige müsse die betroffene Person direkt bei der Polizei machen, wenn sie das wolle, erklärt Martin Brügger. Der Veterinärdienst habe aber die Möglichkeit, in Einzelfällen selber Anzeige zu erstatten, z. B. bei schweren Beissvorfällen und bei Wiederholungstätern.

Kompetenz nicht bei Tierärzten

«Wir haben nicht die Kompetenz, Bussen zu verteilen, sondern wir sind dafür verantwortlich, die erforderliche Massnahme im Einzelfall zu treffen (Verwaltungsmassnahmen). Da gibt es verschiedene Möglich-keiten, wie zum Beispiel der Besuch eines Erziehungskurses durch Hund und Hundehalter», schildert Brügger.

Kantonale Unterschiede

Die Bussen würden nicht vom Veterinärdienst, sondern von den Strafverfolgungsbehörden ausgesprochen und seien je nach Ausmass höher oder weniger hoch. Auch könne eine Rassenliste oder eine Leinenpflicht eines Kantons oder bereits bestehende, verfügte Auflagen Auswirkungen auf die Höhe der Bussen haben. Sei der Hund beispielsweise in der Leinenpflicht-Zone ohne Leine und beisse eine Person, werde die Strafe möglicherweise höher ausfallen als in einer Zone, in der keine Leinenpflicht gelte.

Aufgabe überdenken

Bis vor geraumer Zeit wurde am Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen eine Statistik geführt, welchen Hunden am meisten Bisse zuzuschreiben sind. Auf diese Statistik wird seit einiger Zeit verzichtet. Fachpersonen sind sich aber einig, Hunde sollten entsprechend ihrer rassespezifischen Merkmale eingesetzt werden. Das heisst, ein Treiber, wie beispielsweise der Appenzeller Sennenhund, der auf dem Hof keine Aufgabe hat, wird sich selber beschäftigen und allenfalls Passanten belästigen oder im schlimmsten Fall sogar beissen.

Kurs nicht obligatorisch

Vom 1. September 2008 bis zum 31. Dezember 2016 waren Hundehaltende durch die Tierschutzverordnung zum Besuch eines Kurses mit Sachkundenachweis (SKN) verpflichtet. Aufgrund eines Parlamentsbeschlusses wurde das nationale Kursobligatorium per 1. Januar 2017 aufgehoben. Der Bundesrat empfiehlt seither insbesondere Personen, die erstmals einen Hund halten wollen, den freiwilligen Besuch eines entsprechenden Kurses. Für die Haltung bestimmter Hundetypen gibt es aufgrund kantonaler Gesetze weiterhin ein Kursobligatorium.