Es war nicht grad ein grandioser Alpsommer. Nachdem lange Schnee gelegen war, fiel allenthalben viel Regen. Zum Teil hagelte es auch, allerdings nicht flächendeckend. Stark betroffen waren die Alpen im Kanton St. Gallen. «Im Juli gingen auf verschiedenen St.Galler Sömmerungsgebieten mehrere starke und zum Teil langandauernde Hagelgewitter nieder», schrieb das kantonale Landwirtschaftsamt vor Wochenfrist in einer Mitteilung. Das stehende Weidegras sei dabei grösstenteils vernichtet worden, so der Kanton. Zudem sei das Gras schlecht gewachsen und die Trittschäden hätten sich summiert.
St. Gallen lockert
Aufgrund dieser Situation zeigt sich das Amt nun kulant in Sachen Sömmerungsbeiträge. Diese werden im Normalfall nur bei einer mindestens 75-prozentigen Bestossung ausgerichtet. Im heurigen Ausnahmejahr gilt im Kanton Folgendes:
- Eine vorzeitige Alpabfahrt ist ohne Gesuch aber nur bei Futterknappheit oder massiver Schädigung der Grasnarbe möglich.
- Die Auflage einer minimalen Bestossung von 75 % ist ersatzlos aufgehoben.
- Die Bestimmung der langen Weideruhe von sechs Wochen im Rahmen der Landschaftsqualitätsprojekte kann ohne Beitragskorrektur unterschritten werden.
- Die Sömmerungsbeiträge 2021 werden ohne Kürzung ausgerichtet.
Bern differenziert
Auch im Kanton Bern zeigt man sich flexibel, allerdings nicht pauschal, wie das kantonale Amt für Landwirtschaft und Natur (Lanat) auf Anfrage erklärt. «Eine generelle Lösung analog Kanton St. Gallen wäre im Kanton Bern allerdings aufgrund der regionalen Unterschiede und Betroffenheit weder angezeigt noch rechtskonform», so Markus Richner, Abteilungsleiter Direktzahlungen. Das Vorgehen für Sömmerungsbetriebe mit Fällen höherer Gewalt (Unwetterschäden) im Sinne von Artikel 106 Direktzahlungsverordnung umschreibt Richner wie folgt:
Anlässlich der Sömmerungserhebung im kommenden September können betroffene Bewirtschafter(innen) im Kanton Bern der Erhebungsbestätigung das Formular zur Meldung von Fällen höherer Gewalt oder ein schriftliches Gesuch bei-legen. «Nach Erhalt der Daten der Tierverkehrsdatenbank im November 2021 werden wir dann den Sachverhalt überprüfen und den Betroffenen eine Rückmeldung zustellen», sagt Markus Richner.
Wie im Sommer 2014
Bei der Prüfung der Meldungen im Kanton Bern werde man auf die Praxis abstellen, die sich im Alpsommer 2014 mit seinen ebenfalls schwierigen Wetterbedingungen bewährt habe, so Richner. «Berücksichtigt werden grundsätzlich diejenigen Fälle, wo in den letzten Jahren regelmässig zwischen 90 und 110 des Normalbesatzes bestossen wurde, die Alpsaison 2021 mit einem vergleichbaren Tierbestand geplant und begonnen wurde, jedoch die Wetterbedingungen nachweislich zu unlösbarenProblemen geführt haben», so der Leiter der Abteilung Direktzahlungen. Hier werde der Kanton auf eine Reduktion des Sömmerungsbeitrags verzichten, auch wenn die erforderliche Bestossung nicht erreicht wird.
Uri ohne Sonderregelung
Im Kanton Uri sieht man keine Veranlassung für eine Sonderregelung in Sachen Sömmerungsbeiträge. «Wir hatten Glück», sagt Damian Gisler, Leiter des Landwirtschaftsamts, «es gab bei uns keine grossen Hagelwetter». Die Verhältnisse seien zwar wie überall nass gewesen, aber die Futterbasis grossmehrheitlich gut. Hier sei auch ein Vorteil, dass der Kanton viele mehrstafflige Alpen habe, so dass sich die Grasnarbe nach der Nutzung besser erholen kann. «Deshalb rechnen wir nicht mit vorzeitigen Alpabtrieben», so Gisler. Es seien auch keine diesbe-züglichen Gesuche eingegangen. Mit der 75-Prozent-Regel bei den Sömmerungsbeiträgen gebe es ja auch bereits eine gute Pufferung bei der Bestossungsdauer und -intensität.
Graubünden: Keine Anfragen
Auch der Kanton Graubünden verzichtet bei den Sömmerungsbeiträgen auf eine witterungs-bedingte Sonderregelung. WieDaniel Buschauer, Leiter des kantonalen Amts für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG) erklärt, seien beim Kanton keine entsprechenden Nachfragen eingegangen. «Wir hatten meteobedingt keine grossen Probleme dieses Jahr», sagt Buschauer. Reichlicher Niederschlag sei im Kanton Graubünden in der Regel nicht das Problem, so der ALG-Amtsleiter. Viel eher habe man auf den Alpen Probleme beiTrockenheit.