Bern Für Zäune mit Holzpfählen gibt es in vielen Kantonen Direktzahlungen, konkret Landschaftsqualitätsbeiträge (LQB). Doch diese sorgen für Diskussionen. Einige Landwirte, besonders im Berggebiet, fühlen sich bei den Kontrollen benachteiligt. Denn offenbar würden Kontrolleure die Länge der Holzzäune nicht vor Ort nachmessen, sondern nur auf der Karte. Denn auf der Karte sei ja die Topografie nicht zu sehen. Ein Zaun am Hang ist von oben gesehen kürzer, als er effektiv ist.
Topografie berücksichtigt
Florian Burkhalter vom Amt für Landwirtschaft und Natur im Kanton Bern (Lanat) gibt Auskunft: Die Beurteilung erfolgt in zwei Schritten. Zuerst wird der Zaun qualitativ beurteilt. Das heisst, ist er vorhanden und erfüllt er die Qualitätsanforderungen bezüglich Zaunmaterial?
Ist die Qualität erfüllt, kontrolliert der Kontrolleur im zweiten Schritt die Länge des Zaunes auf der Karte mit einem standardisierten Massstab. Auf die Frage, ob Landwirtinnen im Berggebiet so nicht benachteiligt seien, antwortet Florian Burkhalter: «Die Festlegung der Direktzahlungen erfolgt in der Regel aufgrund der planimetrischen Flächen und Distanzen. Entsprechend liegt keine Benachteiligung der Bewirtschafter im Berggebiet im Rahmen dieser Massnahme vor.»
Die Qualitätsanforderungen an Holzzäune sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Beitragsberechtigt sind im Kanton Bern gemäss dem Massnahmenkatalog nur Fixzäune, die auf mindestens 100 Metern zusammenhängend sind. Nicht beitragsberechtigt sind: Deckend gestrichene Holzpfähle, Knotengitter, Drahtgeflechte, Plastikbänder, Plastiknetze, sowie Zaunabschnitte, die pro 100 m an mehr als einem Baum befestigt sind. Auch Stacheldraht ist erlaubt. Wobei dieser im Kanton Zürich verboten ist. Umgekehrt akzeptiert der Kanton Zürich auch Plastikbänder (max. 2 cm breit) als Zaunmaterial und der Kanton Bern eben nicht.
Grosse Beteiligung
Die Landschaftsqualitätsbeiträge sind beliebt bei den Landwirten. Die Holzzäune sind die am häufigsten umgesetzte Massnahme. Im Beitragsjahr 2019 haben im Kanton Bern 6437 Ganzjahresbetriebe sowie 1164 Sömmerungsbetriebe diese LQB-Massnahme angemeldet. Im Kanton Bern können Landwirtinnen weiterhin alle Massnahmen im Katalog anmelden. Dabei werden bereits heute viel mehr Landschaftsqualität umgesetzt als ursprünglich geplant. Das Budget für die LQB bleibt jedoch von Jahr zu Jahr gleich, bei zirka 30 Millionen Franken. Das heisst, der Kuchen bleibt gleich gross, nur die Stücke werden kleiner, je mehr Leute davon essen.
Keine Neuanmeldungen
Auch in anderen Kantonen sind Holzzäune sehr beliebt. Im Kanton Luzern kann man bereits seit 2017 keine Gesuche mehr für «neu erstellte Holzlattenzäune», einreichen wie die BauernZeitung berichtete. «Diese Streichung erfolgt aufgrund der beschränkten finanziellen Mittel wie auch des hohen Zielerreichungsgrades», begründetet das Amt für Landwirtschaft und Wald im Kanton Luzern (Lawa) damals.