Eine breite Palette an Themen wurde an der Online-Frühlingsbasiskonferenz des Verbands Thurgauer Landwirtschaft (VTL) vom 12. März behandelt. Den Start machten Manuel Strupler und Anna Kreis vom Komitee «DeinEssen.ch», der Thurgauer Kampagne im Kampf gegen die beiden Pflanzenschutz-Initiativen. Die Kampagne ist sehr breit abgestützt und wird von allen landwirtschaftlichen Organisationen im Kanton Thurgau mitgetragen. Gemeinsam und mit einer positiven Botschaft die extremen Initiativen bodigen, das ist Ziel von «DeinEssen.ch».
Kantonaler Aktionstag am 8. Mai
Anna Kreis stellte den Fahrplan vor. Im Moment läuft die Vorkampagne, in der vor allem Aufklärungsarbeit geleistet wird. Die Motivation der Basis, sich zu engagieren, sei sehr gut, bilanziert Kreis. «Die Landwirtschaft sowie die vor- und nachgelagerten Betriebe treten als Einheit auf», freut sie sich. Der Startschuss für die Kampagne fällt am 8. April mit einer Pressekonferenz auf einem Landwirtschaftsbetrieb.
Am 8. Mai ist ein kantonaler Aktionstag geplant. Hier sind die Agroberatungsvereine gefordert, in ihren Regionen Aktionen zu organisieren. «Das Ziel ist, dass wir im ganzen Kanton möglichst viele Anlässe durchführen und eine maximale Präsenz zeigen», sagte Manuel Strupler. Er empfiehlt, die Landis und Landfrauensektionen ebenfalls mit ins Boot zu holen, diese hätten ihre Unterstützung zugesagt. Ziel dieser Präsenzaktionen ist, Aufklärungsarbeit zu leisten und die Leute für den Urnengang zu mobilisieren. Aufklärungsarbeit auf den Betrieben, während den Arbeiten auf dem Feld, auf dem Wochenmarkt – wann und wo immer möglich.
[IMG 2]
Anna Kreis und Manuel Strupler vom Komittee «DeinEssen.ch». (Bild Daniel Thür)
Zwölf Massnahmen zur Ammoniak-Reduktion
Der Massnahmenplan Ammoniak ist ein weiteres Thema, das im Thurgau derzeit viel zu reden gibt. Martin Zeltner, Amt für Umwelt, hielt fest, dass der Kanton von Gesetzes wegen dazu verpflichtet ist, einen Massnahmenplan zu erstellen, um die Immissionen aus der Landwirtschaft zu reduzieren. Falls die erarbeiteten Massnahmen nicht greifen würden, drohten schärfere Massnahmen, für die es keine Fördergelder geben wird.
Es sind zwölf Massnahmen vorgesehen, bei allen sind Ausnahmen möglich. Erläutert wurden sie von Roland Ilg, ebenfalls vom Amt für Umwelt. Vertreter des Amts für Umwelt, des Landwirtschaftsamts und des BBZ Arenenberg sind daran, für jede Massnahme ein Merkblatt zu formulieren. Auf diesem soll die Massnahme verständlich und praxisnah formuliert sein. Diese Merkblätter werden im «Thurgauer Bauer» publiziert und stehen zu einem späteren Zeitpunkt auf der Website des Amts für Umwelt sowie jener des BBZ Arenenberg zum Download gratis zur Verfügung.
Ausnahmen sind möglich
Viel diskutiert wird im Moment über die emissionsarme Gülleausbringungstechnik. Ab dem 1. Januar 2022 gilt im Thurgau ein Schleppschlauch-Obligatorium. Ausnahmen sind in folgenden Fällen möglich:
- Hochstammobst: Pro Baum darf eine Are von der schleppschlauchpflichtigen Fläche abgezogen werden.
- Dauerkulturen: Diese sind von der Schleppschlauchpflicht befreit.
- Kleine Parzellen: Bei einer Breite von weniger als elf Metern muss kein Schleppschlauch eingesetzt werden.
- Lieferengpässe: Bei Verzögerung der Maschinenlieferung ist eine Auftragsbestätigung, ausgestellt vor dem 30. September, vorzuweisen.
Ein heisses Thema sind die baulichen Massnahmen bei Rindviehställen. «Es sind nur Massnahmen vorgesehen, die wissenschaftlich und unabhängig nachgewiesen zu einer Reduktion der Ammoniakemissionen führen», versicherte Roland Ilg. Vorgesehen sind:
- Erhöhte Fressstände: Pflicht für alle Neu- und Umbauten von Rindviehställen ab 30 GVE seit dem Inkrafttreten des Massnahmenplans am 15.12.2020.
- Harnsammelrinne: Ab 2025 werden bei Neu- und Umbauten von Rindviehställen über 30 GVE geneigte Laufflächen für schnelle Kot- und Harntrennung Pflicht.
Daniel Vetterli sagte in seiner Funktion als Co-Präsident des VTL sowie TMP-Präsident, die Ausnahmeregelungen zeigten, dass man auf die Branche gehört habe. «Wir werden die Umsetzung des Massnahmenplans eng begleiten.» Beim Schleppschlauch ist Vetterli im Gespräch mit Landmaschinenfirmen, ob der 1. Januar realistisch ist oder ob es eine Übergangsfrist braucht. Zu den stallbaulichen Massnahmen meinte er, der erhöhte Fressstand sei einigermassen akzeptiert. «Dem drei Prozent Gefälle stehen wir skeptisch gegenüber. Wir haben kein Verständnis für die Weigerung der Eidgenössische Forschungsanstalt für Agrarwirtschaft und Landtechnik (FAT), die Saugroboter zu testen und insistieren, dass hier etwas geht.»
Beiträge für wertvolle Futterpflanzen
Ueli Bleiker, Leiter des Landwirtschaftsamts, stellte die neuen Bundesbeiträge «In-situ» vor. Der Begriff bedeutet so viel wie «unmittelbar am Ort». Die Idee ist, die natürliche Vielfalt der Futterpflanzen dort zu erhalten, wo diese entstanden ist. Damit soll dem schwindenden Reservoir von Futterpflanzensorten Einhalt geboten werden. Laut Bleiker machen im Thurgau 75 Betriebe mit. Pro Betrieb können 2 ha angemeldet werden, pro ha gibt es einen Beitrag von 450 Franken. Die Verpflichtungsdauer liegt bei acht Jahren.
Die Biodiversität der Thurgauer Landwirtschaft beurteilt Bleiker als gut, 13 Prozent der LN sind Biodiversitätsförderflächen (BFF). An den vier Landschaftsqualitätsprojekten im Kanton beteiligen sich 65 bis 70 Prozent der Betriebe, Tendenz steigend. Gemäss Bleiker war der Plafonds 2020 komplett ausgeschöpft, die Beiträge der teilnehmenden Betriebe mussten um 0,34 Prozent gekürzt werden. Und auch 2021 ist mit Kürzungen zu rechnen.
Noch mehr Vernetzung
Zu guter Letzt ergriff Matthias Künzler, Amt für Raumentwicklung, das Wort. Nachdem die Thurgauer Volksinitiative Biodiversität vom Grossen Rat angenommen wurde, ist der Regierungsrat nun damit beauftragt, eine Biodiversitätsstrategie zu erarbeiten. Parallel dazu wird im Rahmen der Strategie «Biodiversität Schweiz» eine ökologische Infrastruktur von Schutz- und Vernetzungsgebieten aufgebaut.
Es handle sich dabei um eine Weiterentwicklung des Landschaftsentwicklungskonzepts (LEK), erklärte Künzler. «Es ist sozusagen eine weiterführende Ergänzung zu den schon bestehenden Schutzgebieten, die das Grundgerüst der ökologischen Infrastruktur bilden.» Zunächst wird definiert, was in Sachen Vernetzung im Kanton Thurgau heute schon vorhanden ist. In den nächsten Monaten geht es dann darum, Potenziale und Defizite zu ermitteln und Schwerpunkte für Anpassungen festzulegen.