Landwirtschaftliche Maschinen und Geräte erleichtern die tägliche Arbeit – sie haben allerdings auch ihren Preis. Deshalb lohnt es sich nicht immer, jede Landmaschine für den Betrieb selbst anzuschaffen. Und es macht Sinn, Erntewagen, Sämaschine oder andere landwirtschaftliche Maschinen, Geräte und Anhänger bei einem Nachbarn auszuleihen oder zu mieten. Wird zum Beispiel der ausgeliehene Anhänger beschädigt, ist dieser Schaden jedoch bei den meisten Versicherungen nicht über die klassische Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt.
Obhutsschadenversicherung deckt Schäden ab
Um selbstverschuldete und unfallmässig entstandene Schäden an fremden vorübergehend gemieteten oder entliehenen Maschinen abzusichern, bedarf es einer sogenannten Obhutsschadenversicherung. Bei der Mobiliar etwa kann diese als Zusatz zur Betriebshaftplicht abgeschlossen werden. Sie greift beispielsweise, wenn Sie mit der ausgeliehenen Sämaschine einen Markstein treffen oder in einer abschüssigen Parzelle die Kontrolle über den Silierwagen des Nachbarn verlieren.
Grossen Maschinenpark mit Vollkasko- und Zusatzversicherung abdecken
Es gibt jedoch noch eine andere Option, Schäden an den ausgeliehenen Geräten und Anhängern zu decken. Diese lohnt sich besonders für Landwirtinnen und Landwirte, die bereits einen grossen Maschinenpark besitzen. Sie können ihren Traktor, respektive das entsprechende Zugfahrzeug mit einer Vollkaskoversicherung abdecken und dazu eine Versicherungsdeckung für «angehängte Gerätschaften» abschliessen. Dann nämlich sind nicht nur die eigenen Maschinen, Geräte und Anhänger abgedeckt. Sondern auch beispielsweise die ausgeliehenen Landmaschinen, die vom vollkaskoversicherten Traktor gezogen werden, sind versichert.
Höchstmöglichen Neuwert als Versicherungssumme angeben
Nur so ist bei einem Unfall auch der teure Anhänger gedeckt. Wichtig ist jedoch, dass Sie als Versicherungssumme jeweils den höchstmöglichen Neuwert der gleichzeitig am Fahrzeug befestigten Geräte angeben, um eine Unterdeckung zu vermeiden.
Apropos Versicherungssumme: Es lohnt sich, diese regelmässig zu überprüfen. Denn ist sie zu tief gewählt, wird im Schadenfall die Entschädigung, beispielsweise für den teuren Anhänger, von dieser zu tiefen Summe gerechnet. Oder Sie müssen sogar eine Kürzung der Versicherungsleistungen wegen Unterversicherung hinnehmen – zum Beispiel bei einer zu tiefen Summe für den Traktor oder das Geschäftsinventar.
Vielleicht nutzen Sie die etwas ruhigere Winterzeit dazu, mal wieder Ihre Versicherungssumme zu überprüfen? Ihr Versicherungsberater hilft Ihnen bestimmt dabei.
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Ernst Bühler ist gelernter Landwirt und Agrotechniker. Er ist Schadensinspektor bei der Mobiliar, zuständig für Landwirtschaftsbetriebe. Daneben hält und züchtet er Schafe.