Gewohnt humorvoll haben der Präsident des Bernischen Verbands für Landtechnik (BVLT), Klaus Brenzikofer, und Geschäftsführer Peter Gerber im bernischen Schönbühl durch die Generalversammlung geführt. Weniger Teilnehmer als in anderen Jahren waren im Gasthof Schönbühl zugegen und verabschiedeten das langjährige Vorstandsmitglied Ueli Liechti, Ersigen. Der Vizepräsident hat den Vorstand wegen Amtszeitbeschränkung nach 16 Jahren verlassen. Nicht mehr zur Wiederwahl angetreten ist zudem Markus Schneider, Thunstetten. Für die beiden Scheidenden wurden als Nachfolger Adrian Lüthi, Kirchberg, sowie Matthias Ramseyer, Winterswil Gemeinde Schüpfen, gewählt.
Ombudsstelle heisst neu Schlichtungsstelle
Abgetreten ist auch der Ombudsmann Fritz Marti. Als Nachfolger wurde Fritz Oppliger, Lehrer und Berater des Inforama, vorgestellt. Seine Tätigkeit beim BVLT heisst neu aber nicht mehr Ombudsmann, sondern Schlichtungsstelle. Peter Gerber macht eindringlich darauf aufmerksam, dass bei Problemen zuerst die Geschäftsstelle des BVLT kontaktiert werden soll, bevor die Schlichtungsstelle oder gar die Rechtsberaterin kontaktiert werden.
Der Abschied naht für Präsident und Geschäftsführer
Bereits jetzt steht fest, dass an der nächsten Versammlung im 2022 sowohl der Geschäftsführer wie auch der Präsident wegen Amtszeitbeschränkung verabschiedet werden müssen. Mit Matthias Ramseyer bestehe jedoch die Option, ihn im nächsten Jahr als neuen Geschäftsführer vorzuschlagen, erklärte Klaus Brenzikofer.
Zum Image Sorge tragen hilft viel
In ihren Jahresberichten blickten Präsident und Geschäftsführer auf ein schwieriges Jahr zurück. Klaus Brenzikofer erklärte unter anderem, dass Bemühungen der Landwirte wie die Rehkitzrettung mit Drohnen von der Bevölkerung sehr geschätzt würden. Auch das Rausfahren, wenn hinten dran eine lange Autokolonne fahre, ist gut für das Image und helfe mit, die Bevölkerung auf «unsere Seite zu ziehen», was gerade hinsichtlich von Abstimmungen wie denjenigen vom vergangenen Juni enorm wichtig sei.
Bessere Qualität bei den Spritzentests
Peter Gerber berichtete über die Spritzentests. Heuer wurden an insgesamt 20 Standorten 196 Maschinen im Kanton Bern sowie 21 für die Kantone Basel-Landschaft und Solothurn getestet. Dabei haben 90 Prozent mit gut abgeschnitten, die restlichen wiesen nur geringe Mängel auf. «Die Qualität der Spritzen hat sich verbessert», bilanzierte der Geschäftsführer zufrieden.
Die Auffangwanne ist nötig
Bei einem Test war das Amt für Wasser und Abfall (AWA) vor Ort und entnahm zwei Wasserproben. Der BVLT zeigte dabei auf, dass das Wasser bei den Tests nicht irgendwo versickere, sondern in einer mobilen Wanne gesammelt und später dem Landwirt zurück in seine Spritze gepumpt werde. Wie wichtig dieses Vorgehen mit der Auffangwanne ist, zeigten die entnommenen Proben des AWA. Eine war praktisch gänzlich ohne Rückstände, während die andere sehr viele Pflanzenschutzmittelrückstände enthielt.
Tarife werden nicht geändert
Die Grundgebühr für die Spritzentests wird bei 90 Franken beibehalten. Dies gilt für eine Breite bis 15 Meter. Bei grösseren Spritzen wird ein Aufpreis verrechnet. Auch der Mitgliederbeitrag wird, trotz altersbedingtem Mitgliederschwund, nicht erhöht. Die Rechnung schliesst, da unter anderem Anlässe ausfielen, mit einem Gewinn von gut 18 000 Franken. Auch für das neue Geschäftsjahr ist ein kleiner Gewinn vorgesehen.
Viele Vorschriften sind einzuhalten
Im Anschluss an die Versammlung des BVLT hielt Roman Engeler, Direktor des Schweizerischen Verbands für Landtechnik (SVLT) und Chefredaktor des Magazins Schweizer Landtechnik, ein Referat. Er überbrachte wichtige Hinweise zum landwirtschaftlichen Strassenverkehr und zeigte, wo Nachholbedarf beim Anwender besteht. Zu Beginn betonte Engeler, dass die Polizei immer mehr kontrolliere und auch sanktioniere. Die unzähligen Vorschriften im Kopf zu haben, sei schwierig. Hilfe biete da das Büchlein Verkehrsvorschriften für landwirtschaftliche Fahrzeuge. [IMG 2]
Alte Traktoren nicht nachrüsten wird empfohlen
Ein grosses Thema sei momentan die Anhängerbremse mit einem (H1L) oder zwei Leitern (H2L). Das sogenannt zurückgesteckte Fahren mit einem Traktor, der nur einen Leiter hat und mit einem Anhänger, der über zwei Leiter verfügt, ist nur noch bis Ende 2025 erlaubt. Und dies auch nur, wenn sechs Vorschriften eingehalten werden. Einer dieser Punkte besagt, dass eine Eignungserklärung des Herstellers oder des Inverkehrbringers der Anhängerbremse vorliegen muss. «Beachtet bitte die geforderten Punkte, wenn ihr zurückgesteckt, also mit dem alten Traktor fährt», betonte Roman Engeler. Ansonsten könne es teuer werden. Deutlich rät er vom Nachrüsten von älteren Traktoren auf das neue System ab.
Reifendruckanlagen sind jetzt zulässig
Das Thema nachgerüstete Reifendruckanlage sei lange Zeit eine rechtliche Grauzone gewesen. Nun sei etwas auf die Beine gebracht worden, das allen zugute komme. Ein Merkblatt des Bundesamts für Strassen vom 6. Juli 2020 gibt Auskunft darüber, was eingehalten werden muss, damit das Fahren jetzt zulässig ist. So darf etwa der Schlauch nur maximal 80 Millimeter von der Reifenflanke abstehen. Das Sichtfeld entscheidet Auch beim Thema Fahren mit Frontlader hoch oder tief gestellt, sei die Rechtslage nicht eindeutig. «Entscheidend ist das bessere Sichtfeld», erklärte der SVLT-Direktor, wobei er jedoch eher das Tieferstellen empfiehlt. Spitzen und Kanten müssen dabei aber abgedeckt werden.