Der Grossteil der Gerstensaat konnte aufgrund des guten Wetters bereits Mitte September vorgenommen werden. Vereinzelt wurde bereits im September Weizen gesät. Ende September bis Anfang Oktober konnte aufgrund der kräftigen Niederschläge nicht mehr gesät werden, weshalb der überwiegende Teil des Weizens noch nicht im Boden sein dürfte. 

Bei den mehrheitlich noch nassen Bodenverhältnissen sollte mit der Weizensaat weiter zugewartet werden. Abhängig vom Standort und der Anbautechnik empfehlen wir, die Saatmenge ab dem 20. Oktober auf 350 bis 450 Körner/m2 anzupassen, weil spät gesäte Bestände eine geringere Bestockung aufweisen. Unter optimalen Verhältnissen genügen 250 bis 300 Körner/m2.

Unkrautbehandlung im Herbst bringt Vorteile

Wenn die Unkrautbehandlung bereits im Herbst erfolgt, bringt dies mehrere Vorteile mit sich. Die beste Wirkung wird dann erzielt, wenn im 1- bis 3-Blatt-
Stadium des Getreides eines der bewährten Herbizide für den frühen Nachauflauf verwendet wird (z. B. Herold SC, Miranda, Malibu, Trinity, Boxer + Stomp Aqua). Diese Herbizide weisen sowohl eine Boden- als auch eine Blattwirkung auf und haben auch noch auf die im Frühling auflaufenden Unkräuter eine Wirkung. Unter feuchten, feinkrümeligen Bodenbedingungen wirken die Herbizide ideal – je grobscholliger der Boden, desto weniger gut die Wirkung und folglich können zusätzliche Behandlungen im Frühjahr notwendig werden.

Mechanische Unkrautbkämpfung im Winterroggen und -gerste

Getreide kann ab dem 3-Blatt-Stadium gestriegelt werden, wenn das Wurzelwerk bereits genügend entwickelt ist. Blindstriegeln im Getreide wird jedoch kaum praktiziert. Beim Winterweizen wird meistens erst im März/April gestriegelt, da eine mechanische Unkrautregulierung im Herbst noch nicht angezeigt ist. Hingegen ist bei Winterroggen und Wintergerste eine mechanische Unkrautregulierung schon im Oktober nötig. Im Frühjahr käme diese bereits zu spät.

Maisstoppeln nach der Ernte bearbeiten 

Auf den meisten Betrieben ist der Silomais bereits siliert, das Dreschen des Körnermaises steht jedoch noch bevor. In engen Mais-Getreide-Fruchtfolgen, insbesondere bei Pflugverzicht, ist das Zerkleinern der Maisstrohreste zweifellos zu empfehlen. Durch das Mulchen wird die Verrottung beschleunigt. Hiermit werden sowohl der Fusariendruck, als auch die Maiszünslerlarven, welche in den Stängeln überwintern, verringert. Grundsätzlich ist auch bei einem Pflugeinsatz das Zerkleinern der Maisstrohreste ratsam, da dadurch sichergestellt werden kann, dass keine Matratze in der Pflugfurche entsteht.

Getreidevorkultur kann Fusarien auf Mais übertragen

Weniger bekannt ist, dass auch eine Getreidevorkultur dem Mais Fusarien übertragen kann. Aufgrund der trocken-warmen Frühjahrswitterung dieses Jahr wurde die Fusarium-Stängelfäule gefördert. In einzelnen Parzellen, bei der noch Mais steht, sind Schäden ersichtlich. Bei Maispflanzen, bei denen vor allem die Stängelbasis befallen ist, brechen die Stängel bereits bei geringer Belastung. Abhängig vom Pilzerreger und der Maissorte ist hauptsächlich das Markgewebe in den unteren Internodien abgebaut und von weissem bis rosarotem Pilzgeflecht durchwachsen (siehe Bild) oder die Knoten weisen bräunliche Stellen auf und sind spürbar weich. Für einen weiteren Infektionsverlauf ist die Abwehr der Pflanze bestimmend, wobei Stresssituationen wie Wassermangel und Verletzungen den Befall begünstigen. Obwohl keine Fusarien an Maispflanzen ersichtlich sind, können bei Silo- und Körnermais kritische Toxinwerte erreicht werden.

Verbot der Winterbehandlung im ÖLN

Vom 1. November bis 15. Februar ist im ÖLN der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln inklusive Schneckenködern nicht erlaubt. Dieses Behandlungsverbot betrifft nur den Acker- und Futterbau und gilt nicht für Spezialkulturen (Obst-, Gemüse-, Beeren-, Weinbau). In begründeten Fällen erteilen die kantonalen Pflanzenschutzdienste Sonderbewilligungen für Behandlungen ab dem 1. November.