Entscheid vor Bundesgericht Das Wisent-Gehege in Solothurn darf gebaut werden Friday, 11. March 2022 Jetzt also doch: Das Wisent-Gehege in Solothurn darf gebaut werden. Die Beschwerde einer Privatperson wurde abgelehnt und das Bundesgericht hat entschieden, dass die Bewilligung für das Wildtierprojekt Wisent Thal in Welschenrohr korrekt erteilt wurde.

Rund 100 Hektaren

Erfreut über den Entscheid zeigte sich Otto Holzgang, Projektleiter Wisent Thal. «Unser Ziel ist es, mit einer Wisent-Testherde in einem rund 100 Hektaren grossen Gebiet bei Welschenrohr zu untersuchen, ob der im Mittelalter ausgerottete Wisent heute als Wildtier im Jura tragbar ist», sagt er. Das Testgelände, welches der Bürgergemeinde Solothurn und dem Landwirt Benjamin Brunner gehöre, werde für die Dauer des Versuches eingezäunt. «Es wird während der Projektzeit weiterhin land- und forstwirtschaftlich genutzt und der Zugang für die Öffentlichkeit wird nicht eingeschränkt», so Holzgang. Der Versuch im Gehege dauere fünf Jahre.

Nicht Freude daran

Weniger Freude am Wisent-Gehege hat der Solothurner Bauernverband. «Wir sind erstaunt, dass für ein eigentliche unnötige Testphase so weitreichende Ausnahmebewilligungen gewährt werden und sind natürlich enttäuscht über das Durchwinken, vor allem vom Bundesgericht», sagt Edgar Kupper, Geschäftsführer ad interim des Solothurner Bauernverbands. So habe das Bundesgericht die Stellungnahmen von verschiedenen Bundesämtern, vor allem jenes des Bafu, und die Entscheide der kommunalen und kantonalen Entscheidungsbehörde abgesegnet, ohne das Projekt im Detail noch einmal zu prüfen.

Ausserhalb der Bauzone

«Somit wurden weitreichende Ausnahmebewilligungen, unter anderem zur eigentlich verbotenen Beweidung von Wald, für die Einschränkung des freien Zugangsrechts von Wald und die Erstellung eines grossen Geheges ausserhalb der Bauzone und im Waldgebiet für fünf Jahre erteilt», sagt Edgar Kupper. In diesen fünf Jahren wollen die Projektinitianten eine empirische Untersuchung durchführen, ob der Wisent tragbar für eine Auswilderung im Jurabogen sei. Das Bundesgericht habe aber auch klar definiert, dass eine Verlängerung dieser Versuchsphase praktisch nicht möglich sei oder mindestens hohe Anforderungen erfüllt sein müssen. «Wir befürchten zudem, dass sich die Testphase des Projekts wegen des allfälligen Tourismus’ negativ auf die umliegenden Bauernbetriebe auswirken wird», ist Kupper überzeugt. Wenn zum Beispiel die Tiere ausbrechen, wild parkiert werde oder wenn Besucher kreuz und quer durch die Wiesen und Weiden gehen würden. «Die umliegenden Landwirte wollen dies nicht und wehren sich strikt gegen dieses Projekt. Nicht akzeptabel istfür uns nach wie vor das vonden Projektinitianten definierte Hauptziel, die Auswilderung der Wisente nach der Versuchsphase», sagt Kupper klar und deutlich.

Mit dem Bau beginnen

Nichtsdestotrotz will man jetzt sobald als möglich mit dem Bau des Geheges beginnen: «Wir sind jetzt am Organisieren, damit wir möglichst rasch mit der Tierbeschaffung und dem Zaunbau starten können», sagt der Projektleiter. Man rechne damit, dass man im Verlaufe des Sommers die ersten Wisente ins Gehege verbringen könne. «Wir starten mit fünf Wisenten, bestehend aus einem Bullen, einer älteren Leitkuh und drei jüngeren Tieren. Und wir möchten die Gruppe bis auf maximal 15 Tiere anwachsen lassen», so Otto Holzgang. Man rechne für die ersten fünf Jahren mit Kosten von total rund 1,6 Millionen Franken. «Das Projekt wird hauptsächlich über Stiftungsgelder sowie private Zuwendungen und Einnahmen aufgrund der Mitgliedschaft beim Verein Freunde Wisent Thal, durch Führungen, Vorträgen, Verkauf von Wisentartikeln usw. finanziert», hält er fest.

Eine Testphase

In der ersten Phase von fünf Jahren seien die Wisente in einem Gehege. «Die gesellschaftliche, ökologische und wirtschaftliche Tragfähigkeit von Wisenten in unserer Landschaft wird während dieser Zeit untersucht», sagt Otto Holzgang. Die Resultate seien dann wichtige Grundlagen für einen Entscheid, ob man die Wisente aus dem Gehege rauslassen könne und während weiteren fünf Jahren eng begleiten würde. «Dann würden sich die Wisente in einer Art Halbfreiheit befinden. Dazu sind aber wieder Bewilligungen notwendig, denn der Verein Wisent Thal kann das auf keinen Fall von sich aus entscheiden», so der Projektleiter. Ob und zu welchen Konflikten es komme und wie gravierend diese seien, würden man während dieser Phase untersuchen.

Projekt ist nicht tragbar

«Alle negativen Auswirkungen dieses Testprojektes, vor allem für die umliegenden und betroffenen Bauernbetriebe, haben die Projektinitianten zu tragen», sagt Edgar Kupper. Eine vorgängig klar definierte Vorgehensweise sei mit diesen abzusprechen und zu definieren. «Aus vergleichbaren Projekten, wiejenes im Rothaargebirge in Deutschland, ist hinlänglich bekannt, dass Wisente für die Waldbewirtschafter, für die Landwirte und für die ganze Gesellschaft nicht tragbar sind», so Kupper.