Die neuen Anforderungen für Bauernbetriebe im Zuströmbereich der Luzerner Mittellandseen ab 2020 präsentierte die Luzerner Dienststelle Landwirtschaft und Wald (Lawa) im vergangenen November und Dezember. Dies im Rahmen von mehreren sehr gut besuchten Informationsveranstaltungen des Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverbands (siehe auch BauernZeitung vom 8., 15. und 29. November). Konkret vorgestellt wurde das Phosphorprojekt Phase III, gültig für die Jahre 2020 bis 2025, eine Fortsetzung und Verschärfung der bisherigen langjährigen Seeverträge.
Zu kurzfristig für Planung
Doch die Ankündigung kam bei den Bauern nicht gut an, und in der Folge gab es teils heftige Kritik. Bemängelt wurde vor allem die zu kurzfristige Einführung. Das sei nicht akzeptabel, meinte beispielsweise Kantonsrat und Landwirt Markus Odermatt, Ballwil, in einem Leserbrief in der BauernZeitung vom 20. Dezember. Die Bauern müssten früh planen können mit Nährstoffbilanzen und Hofdünger-Abnahmeverträgen.
Gemäss auf der Lawa-Website aufgeschaltetem Merkblatt «Sanierung Mittellandseen Phase III» erfolgt die Anmeldung im Rahmen der Strukturdatenerhebung. Das wäre somit bereits ab nächster Woche, 4. Februar, der Fall. Recht kurzfristig, monieren Betroffene.
Finanzielle Nachteile
Kritisch äusserten sich auch Biobauern. So wies Roger Fleischlin aus Sempach auf die finanziellen Nachteile hin. Auch Biobauern dürften weniger Phosphor, auch aus Hofdüngern, einsetzen. Deshalb fehle Stickstoff, der teuer eingekauft werden müsse. «Zum Beispiel kosten die wegfallenden kg N bei einer Nährstoffversorgung von 90 Prozent auf 100 Prozent einen Biobetrieb viermal mehr als konventionelle Betriebe. Was auf meinen Betrieb rund 1200 Franken ausmacht», sagt Fleischlin. Er vermisse zudem bei diesen P-Projekten die langfristige Sichtweise, den Bodenaufbau zu fördern. (Mehr dazu lesen Sie hier)
Später Entscheid aus Bern
Vergangene Woche trafen sich nun Landwirtschaftsvertreter beim Lawa, um die Situation zu erläutern. Dabei wurde die kurzfristige Inkraftsetzung noch einmal begründet: Das Phosphorprojekt Phase III, bei dessen Erarbeitung auch die Bauernbranche involviert war, sei Ende Juli 2019 beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eingereicht worden mit dem Ziel der Inkraftsetzung per 1. Januar 2020. Der definitive Entscheid aus Bern kam aber erst Anfang Dezember. «Aufgrund des späten Entscheids reichte die Vorlaufzeit für die Anpassung der Phosphorverordnung nicht mehr für eine Beschlussfassung vor Ende Jahr. Deshalb wurde eine rückwirkende Inkraftsetzung des Projekts per 1. Januar 2020 erforderlich», erklärt Judith Setz, stellvertretende Leiterin Kommunikation beim Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD).
Verschiebung um ein Jahr
In der Tat führten das neue Phosphorprojekt und die geplante Verordnungsänderung dazu, dass noch mehr Gülle aus dem Seeeinzugsgebiet weggeführt werden müsse. Aufgrund laufender Gülleverträge sei jedoch eine rückwirkende Inkraftsetzung für die Betroffenen teilweise praktisch nicht umsetzbar, da unterjährige Anpassungen aufgrund der Laufzeiten solcher Verträge nicht möglich sind, bestätigt nun das Departement. «Vor diesem Hintergrund prüft das BUWD aktuell die Verschiebung der Inkraftsetzung.»
Und weiter erklärt Judith Setz: «Wir gehen momentan davon aus, dass das bisherige Phosphorprojekt um ein weiteres Jahr verlängert wird. Im Rahmen der Betriebsstrukturdatenerhebung können sich die Landwirte für das Phosphorprojekt Phase II (wie bisher) anmelden oder abmelden. Sobald der definitive Entscheid vorliegt, werden wir alle Landwirtinnen und Landwirte im Zuströmbereich direkt informieren.»