Von 2021 bis 2026 setzen die Zentralschweizer Landwirtschafts- und Umweltschutzämter, der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband, der Zentralschweizer Bauernbund sowie die Gemeinde Hohenrain gemeinsam das Ressourcenprojekt «Ammoniak- und Geruchsemissionen in der Zentralschweiz reduzieren» um. Das Projekt wird vom Bundesamt für Landwirtschaft wesentlich mitfinanziert.
Im Projekt sollen rund 56 Zentralschweizer Betriebe Massnahmen zur Reduktion der Ammoniakemissionen umsetzen. Eine Massnahme setzt auf «Wertschöpfung und Qualität»: Reduktion der Ammoniakemissionen durch Umstieg auf extensive Tierhaltung und wertschöpfungsstarke Betriebszweige ohne Tierhaltung.
Ausstieg aus der Milch
Das Projekt unterstützt Betriebe, die aus der Milchproduktion aussteigen wollen, bei der Planung und dem Aufbau wertschöpfungsstarker Betriebszweige ohne Tierhaltung. Auch Betriebe, die ihre Tierhaltung auf die Herstellung von Qualitätsprodukten mit weniger Tieren und höherer Wertschöpfung umstellen, werden begleitet und unterstützt. Die Massnahme ist die langfristige und nachhaltige Basis zur Reduktion der Ammoniakverluste in der Zentralschweiz.
Die wachsende Anzahl Konsumentinnen und Konsumenten, welche Fleisch bewusster und mit hohen ethischen und qualitativen Ansprüchen konsumieren, ist eine Chance für die Zentralschweizer Landwirtschaft. Das Ressourcenprojekt fördert die Produktion und Verarbeitung differenzierter Fleisch- und Milchspezialitäten, die mit weniger Tieren weniger Emissionen verursacht, aber gleich viel Wertschöpfung generiert. Das Projekt unterstützt auch die Umstellung auf wertschöpfungsstarke Pflanzenproduktion und Verarbeitung anstelle der Tierhaltung.
12 Betriebe gesucht
Die Trägerschaft sucht zwölf Musterbetriebe aus der Zentralschweiz, die wertschöpfungsstarke Betriebszweige ohne Tierhaltung oder mit weniger Tieren aufbauen wollen. Die Betriebe werden 2021 bis 2025 gestaffelt ins Projekt aufgenommen, jährlich werden zwei bis drei Betriebe begleitet.
Um sich am Projekt beteiligen zu können, müssen die Betriebe die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Ammoniakemission: Mindestens 50 % weniger Ammoniakemissionen aus der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung als im Durchschnitt der Jahre 2019–2021 infolge Abbau des Tierstands und/oder Extensivierung der Tierhaltung.
- Tierdichte: Nach Umsetzung von WQ1 von max. 2 GVE/ha LN nach Faktoren (Tal), 1,6 GVE/ha LN (Hügelzone), 1,4 GVE/ha (BZ I), 1,1 GVE/ha LN (BZ I), 0,9 GVE/ha LN (BZ III und 0,8 GVE/ha LN (BZ IV).
- Tierdichten vor der Umsetzung: Mind. 15 % über den Tierdichten nach der Umsetzung.
- Einstieg ins Projekt: In einer möglichst frühen Planungsphase.
- Betriebsgrösse: Richtgrösse mindestens rund 15 ha LN.
- Schleppschlauchverteiler: Verwendung auf allen geeigneten Flächen; im Kanton Luzern gemäss dem aktuellen Vollzug des Teilplans Ammoniak.
- Weiteres: Gute ÖLN-Aufzeichnungen, kommunikativ, Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Planungscoach.
- Funktion als Musterbetrieb: Der Betrieb wird auf der Plattform www.ammoniak.ch porträtiert und kann von anderen Betrieben mit Bauvorhaben auch nach Projektende (2026) besichtigt werden.
- Freiwillige Zusatzbedingungen: Herstellen und vermarkten von mindestens einem neuen wertschöpfungsstarken Spezialprodukt oder Ausbau der Herstellung und Vermarktung mindestens eines auf dem Betrieb bereits hergestellten Produkts, welches sich qualitativ von der gängigen Zentralschweizer und Schweizer Produktion abhebt und am Markt einen Mehrerlös einbringt
Professionelle Beratungskräfte begleiten die Betriebe individuell, kompetent und kostenlos bei der Planung und Umsetzung ihres Projekts. Die Teilnehmenden bestimmen den Umfang und Inhalt der Entwicklung des Betriebes.
Beiträge für Betriebe
Bis 2026 werden neben der kostenlosen Beratung 3 Franken pro nicht emittiertes kg Ammoniak-Stickstoff ausbezahlt (total maximal 30 000 Franken pro Betrieb). Die Betriebe müssen sich verpflichten, den vereinbarten maximalen Tierbesatz während mindestens 15 Jahren nicht zu überschreiten. Eine Beteiligung an mehreren Massnahmen aus dem Ressourcenprojekt ist grundsätzlich möglich. Ebenso die Kombination mit anderen kantonalen Fördermitteln.