Arbeitnehmende, die für Kinder unter 16 Jahren sorgen oder junge Erwachsene in Ausbildung unterstützen, haben Anspruch auf Familienzulagen. So steht es im Gesetz. Für Beschäftigte in der Landwirtschaft gilt eine Sonderregelung. Gesetzlich festgelegt sind 200 Franken Kinder- und 250 Franken Ausbildungszulage pro Kind und Monat für Betriebe im Talgebiet. Im Berggebiet sind die Beiträge um jeweils 20 Franken höher.

Schaffhauser Kantonsrat und Landwirt fordert gleich lange Spiesse

Abo Unfall & Krankheit Wie kann es sein, dass eine Mitarbeiter(in) bei Unfall oder Krankheit mehr Lohn erhält als wenn sie oder er arbeitet? Friday, 4. February 2022 In der Regel werden die Familienzulagen und deren Auszahlung über die kantonalen Ausgleichskassen geregelt. Nicht so im Kanton Schaffhausen. Dort sind die Familienzulagen im Landwirtschaftsgesetz geregelt. Als der Kanton im Jahr 2019 die Zulagen für alle Beschäftigten anpasste, ging die Landwirtschaft schlichtweg vergessen. Das hat den SVP-Kantonsrat Hansueli Graf veranlasst, eine Motion einzu­reichen. Der Oberhallauer Landwirt erläutert: «Bei der Anpassung der Beiträge hatte niemand realisiert, dass die Landwirtschaft zwischen Stuhl und Bank fiel. Das muss sich nun ändern.» 

Die Kinderzulagen wurden 2019 von 200 auf 230 Franken und die Ausbildungszulagen von 250 auf 290 Franken erhöht. Diejenigen für die Landwirtschaft blieben bei 200 resp. 250 Franken. Graf fordert die Schaffhauser Regierung auf, die heutige Differenz schnellst möglich auszugleichen. Eine Verknüpfung mit der SVA, wie es die anderen Kantone handhaben, erachtet er als sinnvoll. Dies könnte aber auch im kantonalen Landwirtschaftsgesetz klar geregelt werden. «Wichtig ist meines Erachtens, dass diese Ungleichheit möglichst rasch behoben wird und langfristig angeglichen ist.» Graf geht davon aus, dass seine Motion im Kantonsrat unbestritten sein wird und in der Folge der Regierungsrat eine Lösung ausarbeiten muss.

Landwirtschaft ist Bundessache

Wie die Recherche der BauernZeitung zeigt, ist Schaffhausen nicht der einzige Kanton, in dem eine Diskrepanz zwischen Landwirtschaft und Beschäftigten anderer Berufsgruppen besteht. In sechs der acht Ostschweizer Kantone (Schaffhausen inbegriffen) sind die Beitragsansätze höher als für Beschäftigte in der Landwirtschaft.

Der Grund für die Unterschiede liegt darin, dass die Zulagen für die Landwirtschaft im Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft geregelt sind. Ausserhalb der Landwirtschaft gilt das Bundesgesetz über Familienzulagen. Hier liegt es in der Kompetenz der Kantone, diese Ansätze zu erhöhen sowie Geburts- und Adoptionszulagen einzuführen. Das erklärt, weshalb die Landwirtschaft von den kantonalen Erhöhungen, die in den letzten Jahren vielfach erfolgten, nicht profitieren konnte.

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Kanton Zürich zahlt Differenz 

Einzig in den Kantonen Glarus und Zürich gibt es eine Gleichbehandlung aller Berufsgruppen. Im Kanton Zürich ist die Höhe der Kinderzulagen bis zum zwölften Geburtstag auf monatlich 200 Franken angesetzt, danach werden 250 Franken bis zum 16. Lebensjahr ausbezahlt. Die Zulagen für die Bauernfamilien wurden auf die Höhe der dieser Zulagen aufgestockt. Für Talbetriebe macht das 50 Franken mehr aus, für Bergbetriebe plus 30 Franken. Im Kanton Glarus sind die Beträge etwas tiefer. Unabhängig von der Berufsgruppe erhalten aber alle gleich viel Geld, nämlich 200 Franken Kinder- und 250 Franken Ausbildungszulagen