Landwirt Z. in Y. (Name der Redaktion bekannt) meldete sich in der laufenden Woche bei der BauernZeitung. Rasch erhielt er die Abrechnung und staunte erst, dann empörte er sich.

Der Abzug "Verbandsabgaben Fr. 4.80 je 100 Kilo" – siehe Tabelle unten – fiel ihm auf, denn die Abzüge auf diesem Posten lauten auf beachtliche Fr. 411.15. "Ich bin nur ein kleiner Weizenproduzent, umso mehr erstaunt mich die Höhe dieser Abzüge", reklamiert er. Er wundert sich, welchem Verband es einfach so 411 Franken ins Verbandsbüro schneit.

Schoggigesetz ist Schuld

Der Schweizerische Getreideproduzentenverbandes (SGPV) erklärte vergangenen Herbst gegenüber der Bauernzeitung die Gründe für die bedeutend höheren, geplanten Abzüge auf Brotweizen ab der Ernte 2019 detailliert.

  • Bis 2018: Der Bund verbilligte bis 2018 Exporte von Milch und Getreide in verarbeiteten Produkten (Schoggigesetz) jährlich mit rund 60 Millionen Franken. Davon fielen rund 16 Millionen Franken auf exportiertes Getreide in Fertigteigen, Biscuits und so weiter. Zusätzliche Exportverbilligungen finanzierten die Getreideproduzenten, die Müller und die Exporteure.
  • Ab 2019: Seit dem 1. Januar 2019 hat der Bund aufgrund eines WTO-Beschlusses nicht mehr das Recht, Exporte direkt zu unterstützen. Mit den rund 16 Millionen Franken wird auf die gesamte Getreidefläche neu eine "Getreidezulage" von 120 Franken je Hektare direkt an die Ackerbauern bezahlt.
  • Ziel: Das Ziel ist laut SGPV, die Erhaltung der Marktanteils Schweizer Brotgetreide und Schweizer Mehl trotz Systemwechsel von Exportverbilligung zu Direktzahlung. Auch in Zukunft sollen Exporteure die Möglichkeit haben, auf dem Exportmarkt konkurrenzfähig zu sein.

Immerhin exportiert die Schweiz jährlich umgerechnet rund 50 000 Tonnen Getreide in Form diverser Exportprodukte. Ausserdem, argumentiert, der SGPV, sei es finanziell interessanter, mit einer privatrechtlichen Lösung den Export von Brotweizen in verarbeiteter Form zu unterstützen als im Inland Brotgetreide zu Futterweizen zu deklassieren.

Delegierte sagten Ja dazu

Im November 2018 beschlossen die Delegierten des SGPV Abzüge von Fr. 4.63 je 100 Kilo Brotgetreide für die Deklassierung und für die Exportsubventionierung von Brotweizen in verarbeiteten Exportprodukten. Die Beiträge an die Verbände blieben mit 17 Rappen unverändert, so dass ein gesamter Abzug von Fr. 4.80 je 100 Kilo Brotgetreide resultierte. Dass die Mühle dem Landwirt Z. in Y. die ganzen Fr. 4.80 als "Verbandsabgaben" deklarierte, ist nicht ganz sauber aufgeführt. Von den Fr. 4.80 gehen nur 17 Rappen an die Verbände, der Rest ist für Rohstoffverbilligung und allfällige Deklassierung von Weizen bestimmt.

       
 

Zuschlag/Abzug

Preis

Total

Menge Weizen Brutto

   

8653 kg

Hektolitergewicht

78 kg (neutral)

   

Besatz

Abzug 1 Prozent

 

–87 kg

Eigenbedarf für Mehl

   

–300 kg

Verkaufsmenge netto

   

8266 kg

Verkaufsmenge Nara SG

 

Fr. 52.–/100 kg

Fr. 4298.30

Proteingehalt 16,4 kg

16,4% (neutral)

   

Kosten Annahme/Reinigung

8653 kg

Fr. 3.–/100 kg

Fr. 233.65

Abzug Verbandsabgaben

8566 kg

Fr. 4.80/100 kg

Fr. 411.15

Abzug Handel und Ver-arbeitung auf Eigenbedarf

300 kg

Fr. –.045

Fr. 0.15

Abzug MwSt Mahllohn Annahme/Reinigung

Von Fr. 335.65

2,5% Abzug

Fr. 8.40

Auszahlung Mühle

   

3708.25

Quelle: Getreideproduzent