Abblühende Gründüngungen sollten jetzt an der Versamung gehindert werden, damit sie in Folgekulturen nicht als Durchwuchs zum Problem werden. Das gilt insbesondere für frühe Saaten von Sonnenblumen, Buchweizen, Grünschnitthafer und Ölrettich. Beim Ölrettich gilt es allerdings zu beachten, dass er am besten abfriert, wenn er genügend entwickelt ist und stehend in den Winter geht. Falls zu viel organisches Material in der Frühlingskultur unerwünscht ist, kann der Ölrettich auch erst im Februar zerkleinert werden. Auch das Absamen von Unkräutern wie Knöterich-, Amarant- und Hirsenarten sollte verhindert werden, hier lohnt sich unter Umständen das vorzeitige Mulchen, selbst wenn die Gründüngung noch nicht am Verblühen ist.
Den Bodenschutz beachten
Gründüngungen dürfen umgebrochen werden, ausschlaggebend sind die Vorschriften zum Erosionsschutz: Relevante bewirtschaftungsbedingte Bodenabträge müssen verhindert werden. Wenn der Bodenabtrag nicht auf ein Starkniederschlagsereignis oder eine infrastrukturelle Ursache zurückzuführen ist, gilt er als bewirtschaftungsbedingt. Der Verzicht des Umbruchs im Herbst (Herbstfurche) reduziert das Erosionsrisiko über die Wintermonate deutlich. Obwohl jetzt keine Gründüngung mehr gesät werden muss, kann eine Winterbegrünung Erosion und Stickstoffauswaschung vermindern. Zum jetzigen Zeitpunkt eignet sich die Aussaat von Grünschnittroggen (nichtabfrierend), zum Beispiel nach Zuckerrüben oder Mais. Um Bodenverdichtungen bei den abschliessenden Erntearbeiten im Herbst zu verhindern, dient die Internetseite Terranimo.ch als mögliche Entscheidungshilfe für die Abschätzung der Befahrbarkeit der Parzellen. Vom 1. November bis zum 15. Februar sind keine Pflanzenschutzmittel-Einsätze erlaubt, der letzte Behandlungstermin für Herbizidbehandlungen im Getreide ist daher der 31. Oktober. Unter Pflanzenschutzanwendungen gehört auch der Einsatz von Schneckenkörnern dazu. Weiter muss daran gedacht werden, dass mit dem Herbst auch die ersten Frostnächte kommen: Spritzen sollten vorher eingewintert oder kurzfristig an einem frostsicheren Ort abgestellt werden. Für die Ein-winterung muss die Spritze auf dem Waschplatz entleert und gereinigt werden, danach wird die Spritze komplett durchgelüftet, falls dies möglich ist, oder Frostschutzmittel eingefüllt. Wichtig ist, dass das Frostschutzmittel in alle Leitungen gelangt und die Düsen gereinigt und kontrolliert werden. Der Vorteil eines Frostschutzmittels gegenüber dem Auslüften ist, dass die Membrane und Dichtungen nicht austrocknen. Durch das Einlegen der Düsen in eine Reinigungslösung über den Winter kann deren Lebensdauer verlängert werden.
Saatkartoffeln bestellen
Die Kartoffelernte 2019 ist noch nicht ganz abgeschlossen und die Saatkartoffelbestellung für das nächste Jahr steht bereits wieder vor der Tür. Für die Berechnung der Saatkartoffelmengen stehen Angaben der Vermehrungsorganisationen zur Anzahl Knollen je 100 Kilogramm von der Ernte 2019 nach Sorten zur Verfügung. Je nach Sorte kann Klein- oder Normalsortierung in Erwägung gezogen werden. Änderungen bei den vertraglich vereinbarten Liefermengen müssen auch in der Einteilung der vorgesehenen Parzellen berücksichtigt werden.