Rund 5800 Schweizer Biobetriebe haben einen Kontroll- und Zertifizierungsvertrag mit der Bio-Inspecta abgeschlossen. Auch im Jahr 2021 hat die Kontroll- und Zertifizierungsfirma auf den Biobetrieben trotz der umfangreichen Anforderungen kaum Mängel vorgefunden – rund zwei Drittel haben vorbildlich gearbeitet.
Der grösste Teil der Regelwerkverstösse lässt sich aber verhindern. Denn oftmals löst eine lückenhafte oder fehlende Dokumentation einen Fehler aus. Da es sich dabei um reine Papiertiger handelt, sind diese Mängel für die Betriebe besonders ärgerlich. Sie ziehen nicht selten finanzielle Einbussen mit sich.
Fünf häufige Mängel im 2021
Im vergangenen Jahr haben sich oftmals altbekannte Mängel auf den kontrollierten Betrieben wiedergefunden. Am häufigsten sind fehlende Labelnachweise von Hofdüngerlieferanten festgestellt worden. Weiter gliedern sich ein:
- Selbstdeklaration des Biodiversitätschecks wurde nicht ausgefüllt
- Gewässerschutzmängel
- Tierschutzmängel (oftmals keine gravierenden Fälle)
Auf Rang 8 reihen sich Mängel im RAUS-Programm auf. Die Aufzählung ist aber nicht abschliessend.
Mängel können simpel vermieden werden
Diese Mängel lassen sich aber vermeiden und damit lässt sich auch viel Geld sparen. Die Kontrolleurinnen und Kontrolleure der Bio-Inspecta haben als Folge ihrer praktischen Erfahrungen aus zahlreichen Kontrollgängen folgende Beobachtungen angestellt:
- Journale, welche täglich geführt werden müssen (z. B. Auslaufjournal), sind in aller Regel besser geführt, wenn sie an stark frequentierten Orten zur Verfügung stehen (Laptop auf dem Küchentisch).
- Das Aufschieben von Aufzeichnungen (Feldkalender) ist selten zielführend. Die Kontrollen zeigen, dass es sich lohnt, die Eintragung sofort vorzunehmen.
- Für Eintragungen oder Bestätigungen, bei welchen der Betrieb auf den Einsatz eines Partners angewiesen ist (Tierarzt, Hofdüngerlieferantin), muss auf deren Bringschuld beharrt werden. Auftretende Probleme müssen in ihrer Konsequenz auch vom Betrieb getragen werden.
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Kontrollpersonal hilft am Kundentelefon
Es ist kein Selbstläufer, den Überblick im Bio-Regelwerkdschungel zu behalten. Deshalb arbeiten täglich erfahrene Praktikerinnen oder Praktiker am Kundentelefon der Kontroll- und Zertifizierungsfirma. Diese Leute verfügen über praktisches Fachwissen und profunde Regelwerkkenntnis. Durch den steten Austausch mit dem Kontrollpersonal und den Landwirtinnen kennen sie die Bedürfnisse der Betriebe ganz genau und wissen um die neuralgischen Punkte. Es wird immer wieder bestätigt, dass viele Mängel durch ein klärendes Telefon vor einer anstehenden Entscheidung verhindert wurden (kostenlose Hotline: 062 865 63 33).
Tierhaltung: Veränderungen im Jahr 2022
Auf die Kontrollsaison 2022 kommen Veränderungen zu. Die unten stehende Auswahl ist nicht abschliessend und bezieht sich nur auf die Tierhaltung.
Wiederkäuerfütterung
Knospe-Futter: Seit dem 1. Januar müssen die Wiederkäuer mit 100 % Schweizer Knospe-Futter gefüttert werden (Ausnahme Produkte der Schälmüllerei). Nicht Knospe-kompatible Futtermittel dürfen noch bis Ende Winterfütterung 2022 aufgebraucht werden.
Kraftfutter: Der Kraftfutteranteil in der Wiederkäuerfütterung darf 5 % am Gesamtverzehr nicht übersteigen (Ausnahme Müllerei-Nebenprodukte).
Milchansäuerung: Die Ansäuerung der Milch für die Aufzucht von Wiederkäuern ist neu mit Joghurt-Kefir oder Sauermilchkulturen erlaubt.
Aufzucht: Aufzuchtlämmer und -gitzi dürfen schon während der ersten 35 Lebenstagen mit Kuhmilch aufgezogen werden.
Diese angepassten Fütterungsvorschriften für Wiederkäuer werden zwangsläufig auf einigen Betrieben eine Anpassung der in der Vergangenheit praktizierten Fütterungsstrategie mit sich bringen.
Geflügel und Schweine
Legehennen: Im Aussenklimabereich der Legehennen müssen neu für 100 Tiere 1,5 Laufmeter Sitzstangen angeboten werden. Für Junghennen gilt diese Regelung für 200 Tiere. Die Hälfte des notwendigen Sitzstangenangebots kann mit den Rändern der Staubbäder abgedeckt werden. Als Voraussetzung müssen diese 3 cm breit sein und über gebrochene Kanten verfügen.
Mastschweine: Mastschweine müssen neu mit 100 Prozent Biofutter gemästet werden (ausgenommen sind Molkereiabfälle).