Die Suisse Tier als nationaler Treffpunkt der Tierhalter bot den idealen Rahmen für die Melior-Rindviehmast-Fachtagung, die sich der Klimathematik und der Frage widmete, wie gross der Anteil des Rindviehs an den Problemen ist.

Methanthematik angehen

An der gut besuchten Veranstaltung ergriffen zunächst Vertreter der Firma das Wort. Corsin Willi, Product Manager Rindviehmast, betonte, dass die Wiederkäuer Teil eines CO2-Kreislaufes und deshalb unerlässlich seien, um das Grasland Schweiz zu bewirtschaften.

CEO Hansueli Christen verwies auf die seit langem sinkende Kuhzahl, um die Rolle der Branche zu relativieren. Gerade die Methanthematik müsse man aber ernst nehmen und diese aktiv angehen. «Der Optimist sieht in den Problemen der Gegenwart Zukunftschancen», sagte Christen.

Balsam für Produzenten

Hauptreferent war der Deutsche Per Ederer, der als Ernährungs-Direktor beim Welt-Bauernverband WFO tätig ist. Ederers zentrale These muss für die Produzenten im Saal wie Balsam gewirkt haben: «Der Rindviehbestand in der Schweiz trägt nicht zur Klimaerwärmung bei.»

Er bezog sich damit auf das Methan, welches anders als das CO2 nach 12 Jahren wieder aus der Atmosphäre verschwunden sei. Da der aktuelle Kuhbestand in der Schweiz in etwas auf gleichem Niveau ist wie vor 100 Jahren, sei deshalb unter dem Strich immer die gleiche Methanmenge aus der Rindviehhaltung im System.

«Tier kann dem Menschen nicht gleichgestellt werden»

Ungeachtet dessen werde die Landwirtschaft immer wieder zu Unrecht beschuldigt, hauptverantwortlich für die steigenden Methankonzentrationen in der Atmosphäre zu sein. Ederer führt dies auf gezielte Anstrengungen von Tierrechtsorganisationen zurück. Diese versuchten mittels Speziesismus und zweifelhaften Theorien zum Klima die Tierhaltung zu verunglimpfen.

Speziesismus ist angelehnt an den Rassismus ein Begriff, welcher dem Menschen vorhält, sich ohne Berechtigung über die Spezies Tier zu stellen. Die versuchte rechtliche Gleichstellung von Mensch und Tier sei aber fehl am Platz, so Ederer. Ein Tier könne beispielsweise nicht haftbar gemacht werden für einen von ihm verursachten Unfall.