Es gibt die Redewendung «hohe Hecken – gute Nachbarn», die so viel bedeutet wie, wenn man sich ordentlich abgrenzt, führt dies zu weniger Problemen mit Nachbarn. Die Privatsphäre ist heilig und Einblicke aus der Nachbarschaft unerwünscht. Ist die Privatsphäre gewahrt, begegnet man sich freier, ist wohl die Meinung. Doch Achtung, Hecken und überragende Äste sorgen schnell für Ärger und Streit mit den angrenzenden Nachbarn.

 

Neue Rubrik Hecken-Wissen

Unter der Rubrik «Hecken-Wissen» wird Fachfrau Ruth Bossardt während eines Jahres regelmässig über Hecken schreiben. 

 

Keine einheitliche Regelung für Hecken

In Bezug auf Hecken gilt die Regel: Es ist von Kanton zu Kanton verschieden. Im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) Artikel 688b ist dies festgehalten. 

Im Kanton Zürich gilt die Regel, dass eine Hecke mindestens 60 cm von der Nachbargrenze entfernt und dabei nicht höher als 120 cm sein darf. Ist sie höher, muss der Abstand zur Grenze mindestens die halbe Höhe betragen. Im Aargau muss der Abstand 60 cm sein bis 180 cm Höhe. In anderen Kantonen sind es mindestens 50 cm. Zu den geltenden Regeln kann man sich auf der Gemeinde erkundigen.

Wann sind Pflanzen eine Hecke?

Als Hecken gelten mindestens drei gleichartig wachsende Bäume oder Sträucher, die in einer Linie so dicht beieinanderstehen, dass sie den Eindruck einer Wand vermitteln. Nicht alle kantonalen Verjährungsfristen für die Beseitigung für zu nah gepflanzte Gehölze sind auch auf Hecken anwendbar. Der Anspruch aufs Zurückschneiden auf eine Maximalhöhe und das Kapprecht sind jedoch unverjährbar und können immer eingefordert werden. Ob dies in jedem Fall Sinn macht? Einige Sträucher müssen regelmässig unter Schnitt gehalten werden. Wird zu lange gewartet, treiben sie nicht mehr aus, die Hecke wirkt hässlich, während andere Arten problemlos jeden Schnitt mitmachen.

Pflanzen gegen das Einheitsgrün

Entlang von Strassen sieht man meist Einheitsgrün. Die Grundstücke sind umgeben von blickdichten Hecken aus immergrünem Kirschlorbeer und Thuja. Sie schirmen den Garten ganzjährig vor Blicken ab. Allerdings kommt so auch Friedhofstimmung auf. Diese Hecken wirken abweisend und nicht gerade lebendig. 

Die Privatsphäre kann auch ohne massive Heckenkörper hergestellt werden. Normalerweise gehen Fussgänger in einem Tempo vorbei, das es nicht erlaubt, einen detaillierten Blick in den Garten zu werfen. Indem man partiell, und leicht versetzt noch vorne und hinten, Sträucher oder hochwachsende Stauden pflanzt, erschwert man den Einblick, hat jedoch selber einen guten Ausblick. Auf dem Gartensitzplatz sitzend, sieht jeder rasch, wo ein Strauch hinkommen müsste. 

Liguster für die klassische Hecke

Möchte man trotzdem eine klassische Hecke, so wählt man eine laubabwerfende Gehölzart, im Winter sitzt man ja kaum im Garten. Wenn die Raumverhältnisse knapp sind, pflanzt man vorzugsweise eine Hecke, die kaum in die Breite wächst. Liguster bietet sich hier an. Er kann gut unter Schnitt gehalten werden und kann auch nur 30 cm breit sein. Es gibt Sorten, die nahezu immergrün sind.