Der Bundesrat hat diese Woche die Abstimmungsvorlagen für den 7. März festgelegt.  Es sind dies die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot», das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste und das Freihandelsabkommen mit Indonesien. Nicht dabei sind Trinkwasser- und Pestiziverbots-Initiative. Somit steht definitiv fest, dass die Pflanzenschutz-Initiativen am 13. Juni 2021 an die Urne kommen, wie man bei der Bundeskanzlei bestätigt.

Maximal 10 Monate nach Schlussabstimmung

Begründet ist dies durch die rechtlichen Fristen. Nach der Schlussabstimmung zu einer Volksinitiative dürfen maximal 10 Monate bis zur Abstimmung verstreichen. Die Schlussabstimmung zu den Pflanzenschutz-Abstimmungen fand am vergangenen 25. September statt, das heisst, dass bis am 25. Juli 2021 abgestimmt sein muss. Damit ist der Juni-Termin der letztmögliche. Nächster offizieller Abstimmungstermin wäre dann erst der 26. September 2021.

Rückzug der Initiativen unwahrscheinlich

Vorbehalten bleibt ein Rückzug der Volksbegehren. Ein solcher Schritte der Initianten wäre bis Anfang Februar 2021 möglich, bevor der Bundesrat die Vorlagen für den Juni-Termin festlegt. Dafür sind die Chancen aber äusserst gering. Keines der beiden Komitees hat sich je in diese Richtung geäussert und der nun als inoffizielle Gegenvorschlag gehandelte Absenkpfad für Pflanzenschutzmittel (Parlamentarische Initiative des Ständerats) wird von ihnen als ungenügend taxiert.