Die Bise und die tieferen Temperaturen der letzten Woche haben den Wachstumsstart der Kulturen leicht gebremst. Die Wettervorhersagen für diese Woche mit den angekündigten Niederschlägen und dem Temperaturanstieg führen aber dazu, dass das Wachstum nun zügig angekurbelt wird.
Sonderbewilligung gegen Rapsstängelrüssler im Raps notwendig
Der Raps ist vielerorts im Längenwachstum. Frühe Gebiete haben erste Stängelrüssler-Einstiche bereits vor der Kältephase der letzten Woche gemeldet. Felder, die noch nicht behandelt wurden, gilt es nun, engmaschig zu überwachen, da die Temperaturen steigen.
Die Rapsstängelrüssler-Bekämpfung ist seit diesem Jahr sonderbewilligungspflichtig. Die Bewilligung muss vor der Applikation bei der zuständigen Fachstelle eingeholt werden.
Einzelne Ausfallgetreidepflanzen im Raps können toleriert werden, sofern keine dichten Nester vorhanden sind. Spritzungen sollten nur bei wüchsigem Wetter erfolgen. Nachtfröste sind zu vermeiden. Die eingesetzten Mittel können mit Insektiziden gemischt werden.
Zeitfenster für die Düngung nicht verpassen
Die Getreidebestände sind üppig und weit entwickelt. In einigen Gerstenfeldern ist Stickstoffmangel ersichtlich. Diese Felder sollten nun zügig mit schnell verfügbarem Stickstoff angedüngt werden, sofern dies noch nicht vor der Regenphase erfolgt ist.
Die Niederschläge führen nicht nur dazu, dass die Kulturen einen Wachstumsschub erhalten, sondern auch die Unkräuter. Frühjahrsbehandlungen ohne Bodenwirkung können nach der Regenperiode aktuell werden. In im Herbst behandelten Feldern kann eine Wirkungskontrolle auf Klebern, Ungräsern und Blacken erfolgen. Sofern angezeigt, allfällige Korrekturbehandlungen vornehmen.
Die mechanische Unkrautbekämpfung mit dem Striegel ist mit den angekündigten Wettervorhersagen schwierig zu planen. Der ideale Bekämpfungserfolg wird dann erreicht, wenn die Unkräuter im Keimblattstadium sind. Je grösser, desto geringer ist der Schütteffekt des Striegels.
Zwischenkulturen sind gut abgefroren
Die Zwischenkulturen sind in diesem Jahr gut abgefroren. Die frostigen Temperaturen im Januar haben dazu geführt, dass auch Pflanzen wie der Ölrettich nachhaltig zerstört wurden.
Wo überwinternde Zwischenkulturen mit Glyphosat abgespritzt werden, muss berücksichtigt werden, ob man sich für den Herbizidverzichtsbeitrag angemeldet hat. Ist dies der Fall, dürfen Zwischenkulturen, die vor den angemeldeten Frühjahrskulturen stehen, nicht mit Glyphosat behandelt werden. Die Vorgaben bei «Verzicht auf Herbizid» gelten von der Ernte der Vorkultur bis zur Ernte der Hauptkultur und schliessen somit allfällige Zwischenkulturen mit ein.
BFF auf Ackerflächen auswählen
Ab nächstem Jahr müssen die landwirtschaftlichen Betriebe, die über 3 Hektar offene Ackerfläche in der Tal- und Hügelzone besitzen, 3,5 % ihrer Ackerfläche mit ackerbaulichen Biodiversitätselementen belegen. Diese Forderung bedingt auf vielen Betrieben grössere Änderungen. Es empfiehlt sich auch deswegen, sich frühzeitig mit den Möglichkeiten auseinanderzusetzen und sich allenfalls bei den kantonalen Beratungsdiensten für eine gesamtbetriebliche Beratung zu melden.